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Wie definiert das §1 UGB ein Unternehmen?
Ein Unternehmen ist nach §1 (2) UGB "jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein". Die drei Merkmale: Dauer, Selbständigkeit/eigenes Risiko, wirtschaftliche Tätigkeit für Dritte.